Stahlindustrie befürchtet negative Auswirkungen durch geplante EBV

Der Stahlindustrie droht durch die geplante Ersatzbaustoffverordnung (EBV) eine drastische Verschlechterung der Einsatzmöglichkeiten für die bei der Stahlerzeugung erzeugten Eisenhüttenschlacken. Das befürchten die Wirtschaftsvereinigung Stahl im Stahl-Zentrum und das Duisburger FEhS-Institut für Baustoff-Forschung in einer gemeinsamen Mitteilung.

„Sollte die EBV in der gegenwärtigen Fassung Realität werden, müssten jährlich mindestens 2,5 Millionen Tonnen wertvoller Baustoffe zusätzlich deponiert werden. Das wäre nicht nur ökologisch unsinnig, sondern würde auch zu einer Zusatzbelastung der Stahlindustrie in Deutschland von jährlich mindestens 150 Millionen Euro führen“, befürchtet Hans Jürgen Kerkhoff, Präsident der Wirtschaftsvereinigung.

Die erhebliche Einschränkung der Verwendungsmöglichkeit von Eisenhüttenschlacken führe zwangsläufig dazu, dass natürliche Gesteine vermehrt abgebaut und zusätzliche Deponieflächen eingerichtet werden müssten, argumentiert Kerkhoff. Dies widerspreche der von der Bundesregierung verfolgten Nachhaltigkeitsstrategie sowie dem Ziel der EBV, Ressourcenschutz durch Kreislaufwirtschaft zu betreiben. „Der vorliegende Entwurf des Bundesumweltministeriums zerstört funktionierende Absatzmärkte“, urteilt der Verbandspräsident. „Das geplante Ressourcen-Effizienzprogramm der Bundesregierung würde auf den Kopf gestellt.

„Die Einschränkungen für Hochofenschlacke basieren auf Untersuchungen, insbesondere zum dort enthaltenen Sulfat, die vor einigen Jahren in Schweden durchgeführt wurden. Die in Deutschland produzierten Schlacken haben aber eine andere Zusammensetzung; die Ergebnisse dürfen daher nicht übertragen werden, wie auch deutsche Forschungsarbeiten gezeigt haben“, erläutert Norbert Bannenberg, Vorsitzender des FEhS-Instituts für Baustoff-Forschung in Duisburg und Mitglied des Vorstands der AG der Dillinger Hüttenwerke.

Die Einschränkungen für Stahlwerksschlacke resultierten aus der negativen Beurteilung der darin enthaltenen Spurenelemente Molybdän und Vanadium. Beide Stoffe seien aber aus dem Entwurf der Oberflächengewässerverordnung erst kürzlich wieder als unbedenklich gestrichen worden. Sie könnten daher nicht für das Verbot von Stahlwerksschlacken im offenen Wegebau verantwortlich gemacht werden. Die nicht gerechtfertigten Einschränkungen für Hochofen- und Stahlwerksschlacken müssten daher zurückgenommen werden, fordert Bannenberg.

Jährlich würden von der Stahlindustrie in Deutschland 8 Millionen Tonnen Eisenhüttenschlacken (Hochofen- und Stahlwerksschlacke) für den Verkehrswegebau produziert. Hätte man alle Schlacken der Stahlindustrie seit Ende des Zweiten Weltkrieges nicht zu etwa 95 Prozent vor allem im Bauwesen und als ökologisch anerkanntes Düngemittel genutzt, sondern deponiert, wäre inzwischen ein Berg in der Höhe der Zugspitze entstanden, führt die Wirtschaftsvereinigung Stahl weiter aus.

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