EU verbietet schrittweise sechs gefährliche Stoffe

Sechs besonders Besorgnis erregende Stoffe werden innerhalb der kommenden drei bis fünf Jahre verboten. Das hat die EU-Kommission heute beschlossen. Es handelt sich laut einer Mitteilung der Kommission um Stoffe, die krebserzeugend oder fortpflanzungsgefährdend sind, sich in der Umwelt kaum abbauen oder sich in lebenden Organismen anreichern.

Dabei handelt es sich um folgende sechs Chemikalien: 5-tert-Butyl-2,4,6-trinitro-m-xylol (Moschus-Xylol), 4,4’-Diaminodiphenylmethan (MDA), Hexabromcyclododecan (HBCDD), Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Benzylbutylphtalat (BBP) und Dibutylphthalat (DBP). Wirtschaftsakteure, die diese Stoffe verkaufen oder verwenden wollen, müssten entweder nachweisen, dass sie die Sicherheitsmaßnahmen ergriffen haben, die für eine angemessene Beherrschung der Risiken notwendig sind, oder dass der Nutzen für Wirtschaft und Gesellschaft die Risiken überwiege, erklärt die Kommission dazu.

Sofern es Stoffe oder technische Verfahren gebe, die eine praktikable Alternative darstellen, müsse zudem ein Zeitplan für die Umstellung vorgelegt werden. Der heutige Beschluss der Kommission sei das Ergebnis der ersten Phase der Registrierung und Meldung von Chemikalien. Dieser Prozess ist Teil von REACH, der europäischen Initiative für eine größere Chemikaliensicherheit.

Antonio Tajani, Vizepräsident der Europäischen Kommission und zuständig für Industrie und Unternehmertum, erklärte dazu: „Der heutige Beschluss ist ein Beweis für die erfolgreiche Umsetzung der REACH-Verordnung und zeigt, wie sich Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit verbinden lassen. Er wird die chemische Industrie motivieren, Alternativen zu entwickeln und ihre Innovationstätigkeit auszubauen.“ EU-Umweltkommissar Janez Potočnik äußerte sich wie folgt: „Chemikalien sind aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken, können manchmal aber auch sehr gefährlich sein. Dieser Beschluss ist ein großer Fortschritt für den Gesundheits- und Umweltschutz.“

Diese Maßnahmen stellten einen ersten Schritt bei der Umsetzung der Zulassungspflicht nach der REACH-Verordnung dar. Sie seien Teil eines anhaltenden Prozesses, durch den künftig noch weitere Stoffe in Anhang XIV aufgenommen werden, erläutert die Kommission. Damit solle erreicht werden, dass die Risiken, die von besonders besorgniserregenden Stoffen ausgehen, angemessen beherrscht und diese Stoffe schrittweise durch wirtschaftlich und technisch tragfähige Alternativen ersetzt werden. Zu diesem Zweck wolle die Kommission noch mehr als besonders besorgniserregend bekannte Stoffe für eine Aufnahme in die Kandidatenliste vorschlagen. Die Kommission und die Europäische Chemikalienagentur haben sich voll und ganz diesem Ziel verpflichtet und zählen dabei auf die aktive Mitarbeit der Mitgliedstaaten.

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