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Slowakei setzt EU-Recht über Altfahrzeuge mangelhaft um

Die EU-Kommission verwarnt die Slowakei wegen ihrer mangelhaften Umsetzung des EU-Rechts über Altfahrzeuge. Wie die Kommission mitteilt, ist sie ist besorgt wegen der anhaltenden Mängel bei der Umsetzung dieser Vorschriften. Die Kommission übermittelt nun eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Die Slowakei hat zwei Monate Zeit, um der Aufforderung nachzukommen. Geschieht dies nicht, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.
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Die derzeitigen slowakischen Rechtsvorschriften verpflichteten Fahrzeughersteller nicht hinreichend dazu, auf gefährliche Stoffe zu verzichten, wie die Kommission weiter mitteilt. Außerdem sei der Begriff „gefährliche Stoffe“ nicht klar definiert.

Die Kommission hat die Slowakei bereits in einem Aufforderungsschreiben vom 8. Oktober 2009 auf eine Reihe von Lücken und Mängeln hingewiesen. Der Mitgliedstaat habe bislang jedoch nur eine Rechtsvorschrift geändert und der Kommission mitgeteilt, dass die übrigen Verstöße mit einem 2011 zu verabschiedenden neuen Abfallgesetz ausgeräumt werden sollen. Da die 2009 festgestellten Mängel auf diese Weise aber viel zu spät behoben werden, übermittelt die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme.

Quelle: EU-Kommission,mku

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