Hermesdeckung im Schnellverfahren

Für die Übernahme von Exportkreditgarantien des Bundes, den so genannten Hermesdeckungen, führt die Bundesregierung ein Schnellverfahren für den Mittelstand ein.

Mit Exportkreditgarantien des Bundes können deutsche Unternehmen ihre Exportgeschäfte gegen einen Forderungsausfall absichern. Kreditinstitute, die deutsche Exporte durch einen Kredit an den ausländischen Besteller finanzieren, können ebenfalls eine staatliche Absicherung erhalten.

Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie heute mitteilt, wird das neu eingeführte Schnellverfahren insbesondere die Finanzierung von Geschäften in der mittelständischen Exportwirtschaft erleichtern. Mit der Finanzkreditdeckung „express“ können Kreditinstitute, die einfach strukturierte Exportgeschäfte mit einem Auftragsvolumen von bis zu fünf Millionen Euro durch einen Bestellerkredit finanzieren, zukünftig innerhalb von vier Bankarbeitstagen mit der Entscheidung über eine Absicherung rechnen.

Die Exportfinanzierungen müssen hierbei bestimmte Standards erfüllen. So darf beispielsweise die Kreditlaufzeit von fünf Jahren nicht überschritten werden. Voraussetzung ist ferner der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Bund und dem jeweiligen Kreditinstitut. Diese Vereinbarung regelt neben den Anwendungsfällen die einzelnen Verfahrensschritte und Pflichten der Kreditinstitute.

Kommentar schreiben

Please enter your comment!
Please enter your name here

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.