Initiative fordert Bagatellregelung für elektronische Rechnungen

Elektronische Rechnungen müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein, damit sie zum Vorsteuerabzug berechtigen. Die Initiative „Bagatellregelung für elektronische Rechnungen – Verzicht auf Signatur“ fordert, die Ausnahmeregelungen von dieser Pflicht auf Rechnungen von bis zu 1.000 Euro zu erweitern. Das könnte die deutsche Wirtschaft um einen Milliardenbetrag entlasten.

Durch die Umstellung von Papierrechnungen auf elektronische Rechnungen ließen sich in der Wirtschaft beträchtliche Kosten einsparen, behauptet die vom Portal rechnungsaustausch.org Anfang März gestartete Initiative. Pro Rechnung seien dies zwischen 1 und 5 Euro. Jährlich werden innerhalb Deutschlands 6,5 Milliarden Rechnungen zwischen Unternehmen ausgetauscht, davon höchstens 20 Prozent elektronisch.

Hauptursache für die geringe Verbreitung von elektronischen Rechnungen ist die Anforderung nach Paragraf 14 des Umsatzsteuergesetzes. Demnach müssen die Rechnungen eine qualifizierte elektronische Signatur tragen. Nur wenn der Rechnungsempfänger die Signatur prüft, kann er daraus die Vorsteuer abziehen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen scheuten das Verfahren mit Signatur und Signaturverifikation, so die Initiative.

Die „Rechnungsrichtlinie“ des Bundesministeriums der Finanze von 2004 kennt eine Ausnahme von der Signaturpflicht: Online-Fahrausweise müssen nicht elektronisch signiert sein und können als Papierausdruck aufbewahrt werden, sofern eine Belastung auf einem Kunden- oder Kreditkartenkonto erfolgt. Diese spezielle Ausnahme zur allgemeinen, betragsbegrenzten Bagatellregelung weiterzuentwickeln, fordert die Initiative. Sie sieht sich dabei auf einer Linie mit dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP formulierten Versprechen: „Wir werden … die elektronische Rechnungsstellung auf möglichst unbürokratische Weise ermöglichen.“

Durch die angestrebte Vereinfachung würde die Verbreitung des elektronischen Rechnungsaustauschs einen beträchtlichen Schub bekommen. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen könnten davon profitieren, weil die Hürden für den Versand und den Empfang von elektronischen Rechnungen deutlich gesenkt würden. Darüber hinaus wäre das heute stark verbreitete Problem formaler Steuerverkürzung beziehungsweise Steuerhinterziehung in vielen Fällen gelöst. Denn die vielen Unternehmen, die aus elektronischen Rechnungen ohne qualifizierte elektronische Signatur oder aus signierten Rechnungen ohne vorherige Signaturverifikation die Vorsteuer abziehen,
verstoßen gegen geltendes Recht.

Mehr dazu finden Sie unter
http://www.rechnungsaustausch.org/

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