Schrotthändler im Visier der Augsburger Staatsanwaltschaft

Bei einer großangelegten Razzia gegen die sogenannte Schrottmafia hat die Augsburger Staatsanwaltschaft im Rahmen einer internationalen Aktion Mitte der Woche zugeschlagen. Gemeinsam mit der Kriminalpolizei in Schwaben wurden 90 Wohnungen und Gewerbebetriebe in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen-Anhalt und Berlin durchsucht. Dabei wurden 24 Personen festgenommen.

Wie es in einer Pressemitteilung der Augsburger Staatsanwaltschaft dazu heißt, wurden bei den Durchsuchungen in großem Umfang Unterlagen sichergestellt, die in den kommenden Monaten ausgewertet werden. Im Rahmen der Abschöpfung illegaler Gewinne konnten dabei Fahrzeuge und Bargeld in noch nicht hinreichend bekannter Höhe gesichert werden.

Zeitlich abgestimmt erfolgten entsprechende Maßnahmen der zuständigen Behörden in Österreich, der Schweiz und in Slowenien. An der Durchsuchungsaktion waren insgesamt 9 Staatsanwälte, rund 400 Polizeibeamte und zirka 170 Beamte der Steuerfahndung beteiligt.

Bereits seit Mitte März vergangenen Jahres führt die Polizei gemeinsam mit der Steuerfahndung umfangreiche Ermittlungen gegen eine größtenteils im Raum Augsburg ansässige Gruppe von Personen wegen Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche sowie bandenmäßiger Umsatzsteuerhinterziehung in großem Ausmaß. Ein Teil der Tatverdächtigen war laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft Augsburg bereits in der Vergangenheit wegen ähnlicher Straftatbestände rechtskräftig verurteilt worden.

Zum Hintergrund: Immer wieder wurde in den vergangenen Jahren gerade in Unternehmen der Metallschrottbranche kritisiert, dass sie überprüfen müssen, ob die Verkäufer von Schrott die ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer auch tatsächlich an das Finanzamt abführen. Dies könne nicht Aufgabe der Metallschrottunternehmen sein, weil es mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden ist.

Laut Johannes Gondert von der Theo Steil GmbH in Trier, die von den Ermittelungen am Rande betroffen ist, spricht einiges dafür, dass die Metallschrott verarbeitenden Betriebe hier für Versäumnisse des Gesetzgebers haftbar gemacht werden sollen. Gondert kritisiert in diesem Zusammenhang, dass die kostenintensiven und die Betriebsabläufe störenden Durchsuchungsaktionen insgesamt hätten vermieden werden können, wenn die Umsatzsteuer vom Käufer und nicht vom Verkäufer unmittelbar abgeführt wird. Bisherige Versuche, die Umsatzsteuergesetzgebung anzupassen, sind jedoch bisher gescheitert.

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