Mehr Rechtssicherheit für Biogasanlagen in Frankreich

Das Anmelde- und Genehmigungsverfahren für Biogas-Anlagen in Frankreich wird vereinfacht und beschleunigt. Die neue immissionsschutzrechtliche Kategorie 2781 für Biogasanlagen schaffe dazu für alle Beteiligten mehr Rechtssicherheit, sagt Laurent Brault von der Kanzlei und Beratungsunternehmens Sterr-Kölln & Partner. "Sie ist eine echte Erleichterung für Planer und Entwickler von Biogasanlagen in Frankreich. Deutschen Unternehmern signalisiert sie einen günstigen Zeitpunkt, auf dem französischen Biogasmarkt tätig zu werden."

Die Biogas-Branche in Frankreich hat auf dieses Zeichen gehofft, seit auf dem von Ministerpräsident Sarkozy ins Leben gerufenen Umweltgipfel in Paris im Herbst 2007 mehrfach der Wille geäußert worden war, Biogasprojekte zu fördern. Die Verordnungen zu dem Dekret, die seit dem 26. November gültig sind, regelten die künftig einzuhaltenden technischen Vorschriften für den Bau und den Betrieb von Biogasanlagen, erklärt Brault.

Die beiden Verordnungen sorgen demnach für mehr Transparenz. Die eine sei anwendbar für Biogasanlagen, die lediglich einem Anmeldeverfahren unterliegen, die andere sei für den Großteil der Biogasanlagen relevant, die dem Genehmigungsverfahren unterliegen. Die Verordnungen präzisierten, welche Substrate künftig in einer Biogasanlage verarbeitet werden dürfen. Zudem regeln sie den Umgang mit Gärresten und inwieweit diese als Dünger auf die Felder ausgetragen werden dürfen. Art und Herkunft der Substrate müssten künftig genau dokumentiert werden. Zugleich forderten die neuen Bestimmungen, die Öffentlichkeit über Biogasanlagen zu informieren und das Anlagenpersonal zu schulen.

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