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Gericht: Müllrecycling gehört nicht in Gewerbegebiet

Ein Müllrecycling-Betrieb mit Lärm und Gestank gehört nicht in ein Gewerbe-, sondern in ein Industriegebiet: Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für Nordrhein-Westfalen am Mittwoch den Betrieb einer entsprechenden Abfallverwertungsanlage der Stadt Haltern (Kreis Recklinghausen) vorläufig gestoppt.
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Die Richter in Münster gaben einem Anwohner Recht, der den zu geringen Abstand der Anlage zu seiner Wohnung sowie die bis in die Abendstunden reichende Betriebszeit moniert hatte (Az.: 8 B 1549/09.AK). Die Anlage im Gewerbepark Mersch umfasst etwa Bauschutt- und Gewerbeabfall-Recycling sowie eine Schrottplatz. (dpa)

Quelle: dpa
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