Gericht: Müllrecycling gehört nicht in Gewerbegebiet

Ein Müllrecycling-Betrieb mit Lärm und Gestank gehört nicht in ein Gewerbe-, sondern in ein Industriegebiet: Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für Nordrhein-Westfalen am Mittwoch den Betrieb einer entsprechenden Abfallverwertungsanlage der Stadt Haltern (Kreis Recklinghausen) vorläufig gestoppt.

Die Richter in Münster gaben einem Anwohner Recht, der den zu geringen Abstand der Anlage zu seiner Wohnung sowie die bis in die Abendstunden reichende Betriebszeit moniert hatte (Az.: 8 B 1549/09.AK). Die Anlage im Gewerbepark Mersch umfasst etwa Bauschutt- und Gewerbeabfall-Recycling sowie eine Schrottplatz. (dpa)

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