Verfüllung der Tongrube Vehlitz kann fortgesetzt werden

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat dem Eilantrag der Sporkenbach Ziegelei GmbH statt gegeben.

Der Betreiber der Tongrube in Vehlitz (Sachsen-Anhalt), die Sporkenbach Ziegelei GmbH, hat vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg einen Erfolg erzielt. Das Gericht hat am 9. April 2008 einem Eilantrag gegen den Sofortvollzug des sogenannten Teilrücknahmebescheids des Landesamtes für Geologie und Bergwesen (LAGB) vom 11. März 2003 stattgegeben.

Danach darf das Unternehmen zunächst wieder auf der Basis der 2004 durch das LAGB erteilten Betriebsplanzulassung sämtliche 29 genehmigten Abfallarten zur Verfüllung der Tongrube nutzen.

Das LAGB will mit dem Teilrücknahmebescheid durchsetzen, dass das Unternehmen nur noch vier Abfallarten dazu einsetzen darf. Auf dieser Grundlage wäre aber eine Wiederherrichtung des Tagebaus nicht möglich. Denn dabei handelt es sich um völlig unbelastetes Bodenmaterial, das in ganz Deutschland kaum erhältlich ist.

In seiner Eilentscheidung vom heutigen Tag stellt das Gericht fest, es bestünden „überwiegende Anhaltspunkte dafür, dass sich der Bescheid des Antragsgegners vom 11.3.2008 im Hauptsacheverfahren als rechtswidrig erweisen wird“.

Aus diesem Grund müsse die aufschiebende Wirkung der Klage der Sporkenbach Ziegelei GmbH gegen den Sofortvollzug des Bescheides wiederhergestellt werden.

„Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist absolut überzeugend begründet und enthält richtungsweisende Aussagen zur Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen, die in ihrer Bedeutung weit über den vorliegenden Einzelfall hinausgehen“, so Dr. Markus Collisy von der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek aus Frankfurt, der die Sporkenbach Ziegelei GmbH in den verwaltungsgerichtlichen Verfahren vertritt.

Durch die behördlichen Auflagen war die Arbeit in dem Tontagebau in den vergangenen Wochen nahezu vollständig zum Erliegen gekommen. „Die Entscheidung des Gerichts hat unsere Position bestätigt, und wir können die Arbeit jetzt wieder aufnehmen“, sagte ein Sprecher des Unternehmens. Es gehe nunmehr darum, die Existenz des Unternehmens zu sichern.

Die Sporkenbach Ziegelei habe sich immer strikt an die 2004 vom LAGB erteilte Betriebsplanzulassung und sämtliche Auflagen gehalten. „Von der Anlage ist nie eine Gefahr für Anwohner oder die Umwelt ausgegangen, und dies werden wir auch künftig sicher stellen“, betonte der Sprecher.

Kommentar schreiben

Please enter your comment!
Please enter your name here

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.