Biologic hatte gegen die aus seiner Sicht unrechtmäßigen Abfallgebühren bereits geklagt. Zu einem Urteil war es allerdings nichtgekommen, weil die Abfallwirtschaftsbetriebe bei einem Gerichtstermin im Oktober kurzfristig den Gebührenbescheid zurückzogen.
Die „Westfälischen Nachrichten“ berichten aber über ein Protokoll der nicht-öffentlichen Sitzung, das der Biologic-Rechtsanwalt angefretigt hat und laut dem der Richter harsche Kritik an der Kalkulation der Abfallgebühren geübt haben soll. Demnach müsse die Gebührenkalkulation der Stadt Münster deutlich transparenter werden, um nicht gerichtlich anfechtbar zu bleiben.
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) wiesen diese Darstellung als „einseitig“ zurück. Biologic schätzt, dass den Münsteraner Bürgern seit 2003 jedes Jahr für die Leerung der Biotonnen 1,9 Millionen Euro zu viel abgeknöpft wurden. Das Unternehmen wirft der Stadt vor, so die Restmüll-Aufbereitungsanlage in Coerde finanziell zu stützen.
Die eigenen Filterdeckel würden es nach Angaben von Biologic den Abfallwirtschaftsbetrieben erlauben, den Abfuhrrhythmus von einer auf zwei Wochen zu verlängern. So käme es zu einer Ersparnis für die Bürger. Die AWM geben dagegen an, die Möglichkeit bereits geprüft – und kein nennenswertes Sparpotenzial entdeckt zu haben.