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Vorsteuerabzug

  • Elektronische Rechnungen müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein, damit sie zum Vorsteuerabzug berechtigen. Die Initiative „Bagatellregelung für elektronische Rechnungen – Verzicht auf Signatur“ fordert, die Ausnahmeregelungen von dieser Pflicht auf Rechnungen von bis zu 1.000 Euro zu erweitern. Das könnte die deutsche Wirtschaft um einen Milliardenbetrag entlasten.

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