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Verwaltungsgericht Dresden

  • Das Verwaltungsgericht Dresden hat Ende vergangener Woche in einem Eilverfahren dem Landkreis Kamenz Recht gegeben. Die Richter hatten einen Antrag eines gewerblichen Altpapiersammlers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gemäß § 80 Absatz 5 VwGO gegen eine Untersagungsverfügung des Landkreises im Wesentlichen abgelehnt.

  • Die Verwaltungsgerichte Dresden und Koblenz haben mit ihren Entscheidungen vom Anfang Mai und Ende April die Rechtsprechung über die Zulässigkeit der gewerblichen Sammlung von Altpapier aus privaten Haushalten vervollständigt. Während die Richter in Koblenz die Untersagungsverfügung einkassierten, wurde diese von den Dresdner Richter bestätigt.

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