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Verbringung

  • Die Confederation of European Paper Industries (CEPI) befürwortet die neuen Regelungen des italienischen Umweltministeriums. Dieses hat ein Gesetz erlassen, das bei Abfalltransporten von und nach Italien die Mitführung einer zusätzlichen Bescheinigung verlangt. „Das setzt globale Umweltstandards beim Recycling um“, sagte Jori Ringman-Beck, Direktor der CEPI-Sparte Recycling, Products and Environment, beim bvse-Altpapiertag in Düsseldorf.

  • Die Frage, ob ein Streckenhändler bei einer grenzüberschreitenden Verbringung von grün gelisteten Abfällen im entsprechenden Versanddokument auch Namen und Kontaktdaten des Abfallerzeugers oder -einsammlers eintragen muss, hat nun das Verwaltungsgericht Mainz beschäftigt. Wie die BDSV in ihrem Newsletter mitteilt, habe das Gericht erhebliche Zweifel geäußert, ob eine solche Verpflichtung der Streckenhändler besteht. Abschließend festgelegt habe es sich jedoch nicht.

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