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SCHLAGWORTE: Schrott-Handelsgeschäfte

BDSV sieht großen Klärungsbedarf bei Reverse Charge

| Seit Anfang des Jahres schuldet der Leistungsempfänger für den Leistenden die Umsatzsteuer, die sogenannte Reverse Charge. Diese Umkehrregelung hat der Gesetzgeber auf Schrott-Handelsgeschäfte ausgeweitet, um Steuerstraftaten einzugrenzen. Das Bundesfinanzministerium habe es aber bisher nicht geschafft, einen Einführungserlass oder andere amtliche Hinweise zur Handhabung von Reverse Charge herauszugeben, äußert die BDSV deutliche Kritik.
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