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  • Die Reach-Verordnung ist seit dem 1. Juni 2007 in Kraft. Sie richtet sich an Hersteller, Importeure und Anwender von Stoffen, Gemischen/Zubereitungen und Erzeugnissen. Zahlreiche Unternehmen, die beispielsweise in der Aufbereitung von Stahlschrott tätig sind, haben Eisen sowie Legierungsbestandteile wie Kupfer, Aluminium oder Chrom vorregistriert. Die Recyclingunternehmen werden nun in Stoffplattformen eingeordnet.

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