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Rainer Cosson

  • Entsorgungsunternehmen, die mit der Entsorgung gefährlicher Abfälle beauftragt werden, sollten auch zur Abwicklung des Nachweisverfahrens bevollmächtigt werden. Vor allem kleinere Betriebe mit nur wenig Nachweisen hätten sonst hohe Investitions- und Vorhaltekosten zu tragen. Die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) kritisiert die allgemeine Rechtsauffassung, dass sich aus der geltenden Nachweisverordnung ein Bevollmächtigungsverbot ergebe.

  • Der neue Geschäftsführer der Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen, Rainer Cosson, sieht das Scheitern des Umweltgesetzbuches gelassen. In einem Kommentar bezweifelt er, ob der vorliegende Entwurf des Bundesumweltministers tatsächlich dazu geeignet gewesen wäre, mehr Transparenz im Umweltrecht und Vereinfachungen für die Betriebe zu schaffen.

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