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Mahnschreiben

  • Die Europäische Kommission setzt das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland fort, weil dieses die Abfallrahmenrichtlinie nicht fristgerecht bis zum 12. Dezember 2010 in innerstaatliches Recht umgesetzt hat. Auf Empfehlung von EU-Umweltkommissar Janez Potočnik schickt die Kommission nun ein Mahnschreiben. Wenn Deutschland die notwendigen Rechtsvorschriften nicht binnen zwei Monaten erlässt und mitteilt, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen und finanzielle Sanktionen verlangen.

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