Möglicherweise werden die Ausnahmen für die In-House-Vergabe doch weiter gefasst als ursprünglich geplant. Der Ausschus für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments hat am Montag dieser Woche die Kriterien für In-House-Konstellationen und öffentlich-öffentliche Kooperationen gelockert, beklagt der private Entsorgerverband BDE. Somit könnten in-house-beauftragte Gesellschaften 20 Prozent ihres Umsatzes am Markt erwirtschaften. Die Kommission hatte eine Begrenzung auf 10 Prozent vorgesehen.