BDE sieht hier, trotz Verbesserungen, erheblichen Nachbesserungsbedarf.
BDE sieht hier, trotz Verbesserungen, erheblichen Nachbesserungsbedarf.
Im Rahmen der europäischen Chemikalienrichtlinie Reach werden die Informationspflichten für besonders besorgniserregende Stoffe von Seiten der Landesbehörden momentan nur unzureichend erfüllt.
Der europäische Verband der Kunststofferzeuger, PlasticsEurope, begrüßt die Neufassung der Richtlinie zur Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro-Geräten (RoHS), die das EU-Parlament beschlossen hat. Die Richtlinie in ihrer jetzigen Form werde dazu beitragen, mit stimmiger Methodik und in Übereinstimmung mit der EU-Chemikalienverordnung REACh die Risiken von Substanzen in elektrischen und elektronischen Geräten einzuschätzen.
Die EU weitet das Verbot gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten aus. Das hat das Europäische Parlament heute beschlossen. Die Verbote sollen demnach auch in medizinischen Apparaten und Überwachungsanlagen gelten. Künftig sollen Neu- und Altgeräte überhaupt keine verbotenen Stoffe enthalten. Der Text muss von den EU-Staaten im Rat formell angenommen werden. Die Mitgliedsstaaten haben dann 18 Monate Zeit, die Richtlinie umzusetzen.
Staatliches Umweltamt Erfurt plädiert dafür, nur Entsorgungsfachbetriebe
mit Entsorgungsdienstleistungen zu beauftragen. Damit reagieren die Verantwortlichen auf eine nicht fachgerechte Entsorgung gefährlicher Stoffe aus Handwerksbetrieben.
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