Nach bisherigem Recht sind Sekundärbrennstoffe Abfälle, die in abfallrechtlich genehmigten Anlagen eingesetzt und dort energetisch verwertet werden. Damit unterliegen sie nicht der Europäischen Chemikalienverordnung (Reach).
Nach bisherigem Recht sind Sekundärbrennstoffe Abfälle, die in abfallrechtlich genehmigten Anlagen eingesetzt und dort energetisch verwertet werden. Damit unterliegen sie nicht der Europäischen Chemikalienverordnung (Reach).
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