Anzeige

Einweggetränkeverpackungen

  • Das Bundesumweltministerium (BMU) bezieht Position: Nicht bepfandete Einweg-Getränkepackungen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Liter sollen auch nach der 5. Novelle der Verpackungsverordnung bei dualen Systemen lizenziert werden. Branchenlösungen für diese Verpackungen sind nach Auffassung der Behörde nicht möglich.

Lesen, was die Branche bewegt
Newsletter
Bleiben Sie auf dem Laufenden und erhalten Sie einmal wöchentlich den RECYCLING magazin Newsletter.
Registrieren
Ich bin damit einverstanden, dass die DETAIL Architecture GmbH mir regelmäßig individualisierte spannende Neuigkeiten und Veranstaltungen per E-Mail zusendet. Die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten erfolgt entsprechend den Bestimmungen in der Datenschutzerklärung. Ich kann meine Einwilligung gegenüber der DETAIL Architecture GmbH jederzeit widerrufen.
close-link