Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel das deutsche Deponierecht deutlich vereinfacht und entschlackt.
Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel das deutsche Deponierecht deutlich vereinfacht und entschlackt.
Für die rund 400.000 Tonnen umfassende Shredderleichtfraktion stehen inzwischen genügend Behandlungskapazitäten zur Verfügung. Darauf verweist der Stahlschrottrecyclingverband BDSV in einer Stellungnahme zur Vereinfachung des Deponierechts. Lediglich für die heizwertreiche Fraktion seien noch weitere Kapazitäten für etwa 260.000 bis 280.000 Tonnen nötig.
In jeweils einer Stellungnahme haben sich der Verband kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung im Verband kommunaler Unternehmen (VKS im VKU) und die Intessensgemeinschft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland (ITAD) zum Verordnungsentwurf der Bundesregierung geäußert, der das Deponierecht vereinfachen soll.
Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) kritisiert zwei weitgehende Ausnahmen vom Deponieverbot, die der Referentenentwurf zur geplanten Deponievereinfachungsverordnung (DepVereinfachV) vorsieht.
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