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BVerwG-Urteil

  • In einer ersten Analyse der jetzt vorliegenden Urteilsbegründung der Altpapierentscheidung des Bundeserwaltungsgerichts von Mitte Juni kommen die Abfallrechtsexperten der Rechtsanwaltskanzlei Köhler & Klett zu einem für die private Entsorgungswirtschaft ernüchterndem Ergebnis. Danach haben private Unternehmen faktisch keine Chancen mehr, mit Berufung auf § 13 Absatz 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) eine gewerbliche Sammlung von verwertbaren Abfällen aus privaten Haushalten durchzuführen.

  • Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE), der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) und die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) sehen in der jetzt veröffentlichten Begründung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2009 keineswegs eine Weichenstellung für die zukünftige Organisation der Entsorgungsverantwortung.

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