Nach Prüfung der Begründung des Altpapier-Urteils des Leipziger Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.06.2009 hat der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) bei der Europäischen Kommission Beschwerde eingelegt mit dem Ziel, einen Verstoß der Bundesrepublik Deutschland gegen europäisches Recht festzustellen.