Anzeige

Bundesanstalt

  • Deutschland ist Spitzenreiter bei den Meldungen nach der EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen kurz CLP-Verordnung. Das hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin mitgeteilt. Die Frist für die Meldung von bestimmten Stoffen in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis ist am 3. Januar abgelaufen.

Lesen, was die Branche bewegt
Newsletter
Bleiben Sie auf dem Laufenden und erhalten Sie einmal wöchentlich den RECYCLING magazin Newsletter.
Registrieren
Ich bin damit einverstanden, dass die DETAIL Architecture GmbH mir regelmäßig individualisierte spannende Neuigkeiten und Veranstaltungen per E-Mail zusendet. Die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten erfolgt entsprechend den Bestimmungen in der Datenschutzerklärung. Ich kann meine Einwilligung gegenüber der DETAIL Architecture GmbH jederzeit widerrufen.
close-link