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Bevollmächtigungsverbot

  • Entsorgungsunternehmen, die mit der Entsorgung gefährlicher Abfälle beauftragt werden, sollten auch zur Abwicklung des Nachweisverfahrens bevollmächtigt werden. Vor allem kleinere Betriebe mit nur wenig Nachweisen hätten sonst hohe Investitions- und Vorhaltekosten zu tragen. Die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) kritisiert die allgemeine Rechtsauffassung, dass sich aus der geltenden Nachweisverordnung ein Bevollmächtigungsverbot ergebe.

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