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Arbeitsgericht Mannheim

  • Die Kündigung eines Müllmanns, der ein ausrangiertes Kinderbett mitgenommen hatte, ist unwirksam. Das Verhalten des Mitarbeiters einer Entsorgungsfirma sei zwar nicht korrekt gewesen, betonte das Arbeitsgericht Mannheim am Donnerstag.
    Die fristlose Kündigung sei aber unverhältnismäßig. Nach dem Urteil darf der 29-Jährige weiter bei der Entsorgungsfirma arbeiten

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