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Umsetzung der Vergaberechtsnovelle bei kommunalen Entsorgern

17.03.2016

Mit der aktuellen Vergaberechtsnovelle stehen auch kommunale Abfall- und Abwasserentsorgungsunternehmen vor der großen Herausforderung, ihre Beschaffungsvorgänge umfassend anzupassen.

Wir haben für Sie einen Infotag konzipiert, der speziell mit seinen Inhalten und Beispielen auf die neuen Vorgaben für kommunale Entsorgungsunternehmen eingeht. Schwerpunkt bilden hierbei insbesondere die Änderungen im sogenannten klassischen Vergaberecht, die sich künftig vor allem in der erweiterten Vergabeverordnung finden.

Für alle öffentlichen Auftraggeber gilt die neue Pflicht zur eVergabe, nach welcher Auftraggeber mit ihren Bietern im Wege der elektronischen Datenübermittlung kommunizieren müssen. Bei den einzelnen Verfahrensschritten sehen die neue Sektorenverordnung und Vergabeverordnung, die auch die Vorgaben der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen und freiberufliche Leistungen integriert, viele Ergänzungen und Änderungen vor.

Auch die Struktur des Vergaberechts sowie die Vergabegrundsätze im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen werden weiterentwickelt. Hier sind vor allem die erstmals gesetzlich geregelten Ausnahmen für In-House-Geschäfte und für interkommunale Kooperationen zu nennen.

Referenten aus der Praxis bringen Ihnen anhand verschiedener Beispiele aus dem kommunalen Arbeitsalltag die Anwendung des neuen Vergaberechts näher. Besuchen Sie unseren Infotag und bereiten Sie Ihr Unternehmen auf den sicheren Umgang mit diesem dynamischen Rechtsrahmen vor.

Mercure Hotel Köln

Belfortstraße 9
Köln, 50668 Deutschland

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