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Schulung von Personen nach Kapitel 1.3 ADR (beauftragte und sonstige verantwortliche Personen)
Ort: Dortmund
06.10.2016
Dieses Seminar informiert kompakt und kompetent über die relevanten Themen im Gefahrgutrecht.
Das Gefahrgutrecht fordert, dass alle an der betrieblichen Gefahrgutkette beteiligten Personen über einen Schulungsnachweis verfügen. Neben dem so genannten Gefahrgutbeauftragten ist also unter Umständen eine Vielzahl weiterer Funktionsträger im Unternehmen entsprechend auszubilden.