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Probenahme flüssiger Abfälle: Rechtliche Grundlagen, Durchführung und Arbeitsschutz

11.10.2016

Veranstalter:

BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft

Mitarbeiter von Unternehmen die flüssige Abfälle recyceln oder entsorgen,  müssen diese vorab für eine korrekte Einstufung beproben und analysieren. Das Ergebnis hat entsprechenden Einfluß auf die Art und Möglichkeit der weiteren Behandlung und bildet nicht zuletzt die Basis für die Angebotserstellung an den Kunden.

Der Umgang mit flüssigen Abfälle birgt dabei oftmals ein spezifisches Risikopotential, wenn ihre Zusammensetzung und das damit möglicherweise verbundene Gefährdungspotential noch nicht bekannt ist. Dieser Umstand stellt besondere Anforderungen an den Arbeitsschutz um mögliche Risiken für den Probennehmer auszuschließen bzw. zu minimieren.

Während für die Durchführung einer Probenahme fester und pastöser Abfälle mit der LAGA PN 98 bzw. der DIN EN 932-1 konkrete Vorschriften zur Durchführung einer solchen Probenahme existieren, gibt es diese für nicht-stichfeste – also flüssige Abfälle – so explizit nicht. Hilfsweise wird hierfür die DIN 51750 (Teil 1 bis 3) “Prüfung von Mineralölen; Probenahme; Flüssige Stoffe” herangezogen.

Das Seminar dient daher der Vermittlung der Kenntnisse, wie eine Probenahme flüssiger Abfälle erfolgen kann, was es hinsichtlich der Repräsentativität der Probe zu beachten gilt und worauf aus Sicht des Arbeitsschutzes besonders zu achten ist.

Unser Referent Dr.-Ing. Marko Sieber, studierte Verfahrenstechnik an der BTU Cottbus, war danach u.a. als Analyseverantwortlicher mit der Durchführung chemischer Analysen betreut und ist seit 2011 als selbstständiger Ingenieur in verschiedenen Projekten mit abfallwirtschaftlichem Bezug tätig.

BDE-Geschäftsstelle

Behrenstraße 29
Berlin, 10117

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