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Kombinierte Fortbildung für Mehrfachbeauftragte (Abfall, Immissionsschutz, Störfall und Gewässerschutz)
Staatlich anerkannter Lehrgang zum Erhalt der Fachkunde im Sinne § 9 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV; Erhalt der Fachkunde gemäß § 60 Abs. 3 KrWG in Verbindung mit dem BImSchG und §64 WHG
In einigen Unternehmen liegen die Funktionen des Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten sowie des Abfall- und Gewässerschutzbeauftragten bei einer einzigen Person. Zum Erhalt der Fachkunde fordert der Gesetzgeber den Besuch einer anerkannten Fortbildung alle zwei Jahre. Im Rahmen der kombinierten Fortbildung für Mehrfachbeauftragte können alle vier Bereiche in einem Lehrgang abgedeckt werden. Es werden Wiederholungen zugunsten von mehr Effizienz vermieden. Die Teilnehmer sparen sowohl Reise- und Seminarkosten als auch Zeit im Vergleich zu den einzeln gebuchten Veranstaltungen.