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Grenzüberschreitende Abfallverbringung

13.06.2017

Veranstalter:

BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft

Im grenzüberschreitenden Geschäft ist die umfangreiche Abfallverbringungsverordnung mit umfassenden Regelungen für den Import und Export von Abfällen zu beachten. Die Verfahrensvorschriften zur Notifizierung, das Listensystem und die Einwandsgründe gegen die grenzüberschreitende Verbringung sind nur einige Punkte, die absolut praxisrelevant sind.

BDE-Geschäftsstelle

Behrenstraße 29
Berlin, 10117

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