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Grenzüberschreitende Abfallverbringung

Ort: Berlin
13.06.2017

Im grenzüberschreitenden Geschäft ist die umfangreiche Abfallverbringungsverordnung mit umfassenden Regelungen für den Import und Export von Abfällen zu beachten. Die Verfahrensvorschriften zur Notifizierung, das Listensystem und die Einwandsgründe gegen die grenzüberschreitende Verbringung sind nur einige Punkte, die absolut praxisrelevant sind.

Details

Datum:
13.06.2017
Veranstaltungskategorie:
Webseite:
http://veranstaltungen.bde.de/?sub=325

Veranstalter

BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft
Telefon
+49 30 59003350
E-Mail
info@bde.de
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