Dieses Seminar frischt die im Grundlehrgang erworbenen Kenntnisse auf und behandelt alle aktuellen Schwerpunkte. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen alle zwei Jahre ihre Fachkunde auffrischen und durch eine Fortbildung nachweisen müssen. Für Sammler, Beförderer, Händler und Makler gilt eine dreijährige Weiterbildungspflicht.