Hintergrund ist eine anstehende Ermächtigungsverordnung zur Durchführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHV), die voraussichtlich noch diese Woche im Bundeskabinett und somit ohne Beratung im Bundestag verabschiedet werden soll; ITAD hatte zu dem Verfahren eine Stellungnahme abgegeben.
Bereits im Gesetzgebungsverfahren zum BEHG – noch unter der Ampel-Koalition – hatten sich die Bundestagsabgeordneten der Union und Teile der SPD gegen eine Aufnahme der TAB in das BEHG ausgesprochen.
Die Zusatzkosten für die BEHG-Zertifikate ab Januar 2027 können noch nicht beziffert werden, da sie erst Monate später nach dem sehr komplexen Preisbildungssystem der BEHV bestimmt werden und sich an das EU-ETS-II-System anlehnen sollen, das aber frühestens ab 2027 startet. Für das EU-ETS II existieren breite Preis-Modellspannen (45 bis 380 €/tCO2), die meisten Modelle deuten auf Preise von über 100 €/t hin – die Zertifikatskosten pro Tonne Abfall können dann über den eigentlichen Entsorgungskosten liegen.
Den Betreibern von TAB, gleiches gilt für Klärschlamm- und Sonderabfallverbrennungsanlagen, fehlt somit eine verlässliche Planungsgrundlage für die Preisgestaltung, insbesondere bei Gewerbeabfällen. Die Erstellung von validen Wirtschaftsplänen ab 2027, die als Grundlage für die Gebührenkalkulation dienen, ist somit nicht möglich. Anstehende Investitionsentscheidungen in die weitere Abwärmenutzung oder in den Klimaschutz werden noch komplexer – Planungssicherheit und Bürokratieabbau sehen anders aus. Aus diesen Gründen fordert ITAD, dass zumindest ab 2026 ein Festpreis für die Zertifikate eingeführt wird, bis Klarheit darüber herrscht, ob und wie „Siedlungsabfallverbrennungsanlagen“ in den EU-ETS I einbezogen werden sollen; die Ergebnisse des entsprechenden Impact Assessments muss die EU im Juli 2026 vorlegen.






