Für Vertriebsmitarbeiter ist es wichtig, die Gefährlichkeit von Abfällen zur Erstellung eines wirtschaftlich tragfähigen Angebots korrekt einstufen zu können. Das Gefahrenpotential von Abfällen ist oftmals nicht unmittelbar ersichtlich, doch die im Umgang mit Gefahrgut anzuwendende Überwachungs-, Kennzeichnungs-, Mitteilungs- oder Meldepflichten beeinflussen die Wirtschaftlichkeitsberechnung einer Abfallfraktion in erheblichem Umfang.