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ITAD fordert mehr Technologieoffenheit in Abwasserverordnung

Die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e. V. (ITAD) fordert im Zuge der geplanten Novellierung der Abwasserverordnung eine grundlegende Neubewertung der bislang geltenden Vorgaben zur Abwasserfreiheit bei der Abgasreinigung von Abfallverbrennungsanlagen. Hintergrund ist ein Referentenentwurf zur Änderung der Verordnung, der punktuelle Klarstellungen zur bestehenden Regelung vorsieht.
Abwasserverordnung Technologieoffenheit
Copyright: ITAD
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Technische Entwicklungen und neue Anforderungen

Mit steigenden Anforderungen an Energieeffizienz und Klimaschutz gewinnen Verfahren zur Nutzung von Abwärme aus Rauchgasen an Bedeutung. Bei der Kondensation von Rauchgasen wird Energie zurückgewonnen, gleichzeitig fällt jedoch Abwasser an, das in die Kanalisation eingeleitet werden muss. Auch Verfahren zur CO₂-Abscheidung, etwa durch Aminwäsche, führen zu zusätzlichen Abwassermengen.

Darüber hinaus betreffen die bestehenden Vorgaben auch Verfahren zur Rückgewinnung von Metallen aus festen Rückständen der Abgasreinigung, beispielsweise durch Flugaschenwäsche. Technische Weiterentwicklungen in diesen Bereichen sind mit den aktuellen Anforderungen nur eingeschränkt umsetzbar.

Bewertung von Anhang 33 der Abwasserverordnung

Vor diesem Hintergrund fordert ITAD eine Neubewertung der Regelungen in Anhang 33 der Abwasserverordnung. Die bisherige Vorgabe eines abwasserfreien Betriebs der Abgasreinigung soll unter Berücksichtigung von Technologieoffenheit, Ressourceneffizienz und Klimaschutz überprüft werden.

Europäischer Kontext und regulatorische Unterschiede

Deutschland verfolgt mit der generellen Forderung nach Abwasserfreiheit bereits heute einen im europäischen Vergleich restriktiven Ansatz. Die Anforderungen gehen teilweise über die in den europäischen BVT-Schlussfolgerungen für die Abfallverbrennung festgelegten Standards hinaus. Auch der aktuelle Verordnungsentwurf sieht Regelungen vor, die über das europäische Niveau hinausgehen.

Flexiblere Regelungen für Praxis und Innovation

ITAD plädiert dafür, die Novellierung der Abwasserverordnung nicht auf punktuelle Anpassungen zu beschränken. Stattdessen sollten bestehende Technologiebarrieren überprüft und reduziert werden. Fragen zur Abwassermenge und -qualität könnten im Austausch zwischen Anlagenbetreibern und kommunalen Kläranlagen differenzierter geregelt werden, anstelle eines einheitlichen Rahmens.

Quelle: ITAD
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