Trotz Einhaltung der Grenzwerte lagen die durchschnittlichen Jahresmittelwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid über denen der Jahre 2023 und 2024. Diese beiden Jahre waren jedoch durch günstige meteorologische Bedingungen gekennzeichnet, sodass die höhere Belastung im Jahr 2025 keine grundlegende Trendänderung darstellt.
Ab 2030 gelten verschärfte Grenzwerte der novellierten europäischen Luftqualitätsrichtlinie. Der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid sinkt von derzeit 40 auf 20 Mikrogramm pro Kubikmeter, für PM2,5 von 25 auf 10 Mikrogramm pro Kubikmeter. Langfristig ist eine schrittweise Annäherung an die Richtwerte der Weltgesundheitsorganisation vorgesehen. Die Grenzwerte werden erstmals Ende 2030 und anschließend im Fünfjahresrhythmus überprüft. Bis 2050 soll die Luftverschmutzung so weit reduziert werden, dass sie als nicht mehr gesundheitsschädlich gilt.
Ein Vergleich der Messdaten aus 2025 mit den ab 2030 verbindlichen Grenzwerten zeigt weiterhin Handlungsbedarf. Rund 39 Prozent der Messstationen überschreiten beim Jahresmittel für Stickstoffdioxid den künftigen Wert von 20 Mikrogramm pro Kubikmeter. Beim Feinstaub PM2,5 liegen etwa 18 Prozent der Stationen über dem künftigen Grenzwert von 10 Mikrogramm pro Kubikmeter. Nach Einschätzung des Umweltbundesamtes ist davon auszugehen, dass bis 2030 für die meisten Luftschadstoffe eine Einhaltung der neuen Vorgaben erreicht wird. Vereinzelte Überschreitungen sind insbesondere bei PM2,5 und Stickstoffdioxid möglich. Eine flächendeckende Einhaltung aller Grenzwerte wird voraussichtlich bis 2035 erreicht und damit innerhalb der vorgesehenen Fristen.
Im Februar und März 2025 traten Episoden erhöhter Feinstaubbelastung auf, die unter anderem auf grenzüberschreitenden Schadstofftransport zurückzuführen waren. Witterungsbedingungen hatten dabei einen erheblichen Einfluss. Kalte Hochdruckwetterlagen mit geringen Windgeschwindigkeiten und eingeschränktem vertikalem Luftaustausch begünstigten die Anreicherung von Schadstoffen in bodennahen Luftschichten. In diesen Phasen wären die ab 2030 geltenden Informationsschwellen für PM2,5 von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter im Tagesmittel sowie für PM10 von 90 Mikrogramm pro Kubikmeter überschritten worden. Der Luftqualitätsindex wies an mehreren Tagen eine schlechte oder sehr schlechte Luftqualität aus.







