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Neue EU-Zertifikatsformate für das Schiffsrecycling

Die Europäische Kommission hat am 19. Januar neue Zertifikatsformate verabschiedet, um gefährliche Materialien an Bord von Schiffen zu dokumentieren und die Bereitschaft eines Schiffes für das Recycling zu bestätigen.
Foto: Jörg.S/bearbeitet Karl-Heinz Laube; pixelio.de
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Die überarbeiteten Vorlagen sollen Schiffseignern helfen, die Dokumentationsanforderungen sowohl nach der EU-Verordnung zum Wiederverwerten von Schiffen als auch nach dem Hongkonger Internationalen Übereinkommen für das sichere und umweltfreundliche Recycling von Schiffen mit einem Zertifikatssatz zu erfüllen.

Laut der Kommission soll das Update die administrative Arbeitsbelastung reduzieren und gleichzeitig bestehende EU-Anforderungen beibehalten. Die Bescheinigungen umfassen das Inventar gefährlicher Stoffe und die Erklärung, dass ein Schiff bereit zum Recycling ist.

Europäische Reedereien machen etwa 30 Prozent der Weltflotte nach Tonnage aus. Ein erheblicher Anteil der Schiffe am Lebensende wird jedoch außerhalb der Europäischen Union demontiert, insbesondere in Südasien. Die Schiffsabwrackung in diesen Regionen ist regelmäßig mit Risiken für die Gesundheit der Arbeiter und den Umweltschutz verbunden.

Die EU-Verordnung zum Schiffsrecycling gilt seit 2013 und legt verbindliche Anforderungen für Schiffe und Schiffsrecyclinganlagen fest. Er schränkt außerdem die Installation und Verwendung gefährlicher Materialien wie Asbest ein oder verbietet sie und stellt die europäische Liste der zugelassenen Schiffsrecyclinganlagen innerhalb und außerhalb der EU bereit.

Das Hongkonger Übereinkommen trat im Juni 2025 in Kraft und etabliert internationale Standards für sicheres und umweltfreundliches Schiffsrecycling. In einigen Bereichen gelten diese Bestimmungen als weniger streng als die Anforderungen der EU-Verordnung zur Schiffsrecycling. Während der von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation definierten Phase des Erfahrungsaufbaus plant die Europäische Kommission, zur Bewertung der Umsetzung des Übereinkommens und zur Entwicklung robusterer internationaler Standards beizutragen.

Quelle: Europäische Kommission
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