„Nun sind die Batteriehersteller aufgefordert,Verträge mit ihren bevorzugten OfHs zu schließen. Die Hersteller müssen die in den vergangenen Jahren in Verkehr gebrachten Batteriemengen im ear-Portal eintragen. Die ausgewählte OfH muss dann lediglich diese Beteiligungsmengen bestätigen“, so Dr. Andrea Menz, Generalbevollmächtigte der Stiftung.
Sind diese Schritte erledigt, behalten bereits registrierte Hersteller auch nach dem 15. Januar 2026 ihre Registrierung und dürfen weiterhin Batterien in Verkehr bringen. Andernfalls geht die Registrierung leider verloren.
„Wir sind sehr guter Dinge, dass wir durch die zügige Zulassung der OfH die meisten Herstellerregistrierungen retten konnten. Nun ist es an den Herstellern und deren Dienstleistern, die letzten erforderlichen Schritte vorzunehmen“, so Menz weiter







