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EEW begrüßt Bundestagsbeschluss zum Kohlendioxidspeicherungsgesetz

Mit der Entscheidung des Bundestags zum Kohlendioxidspeicherungsgesetz werden die gesetzlichen Voraussetzungen für den Einsatz von Carbon Capture and Storage (CCS) in Deutschland geschaffen.
Im niederländischen Delfzijl betriebt EEW eine thermische Abfallverwertungsanlage, errichtet eine Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage und wird eine Vorsortieranlage für Abfälle bauen. In Planung ist zudem eine Anlage zur Abscheidung und Nutzung von CO₂ (CCU). Copyright: EEW
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Der Beschluss ist Teil des Gesetzgebungspakets zur künftigen Nutzung und Speicherung von CO₂ und bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.

EEW-CEO Timo Poppe erklärt: „Der Beschluss schafft die Grundlage, um die Abscheidung von CO₂ an unseren Standorten sowie dessen anschließenden Weitertransport zur Speicherung weiterzuentwickeln. Damit können wir unsere Klimaziele schrittweise umsetzen.“

EEW prüft derzeit den Aufbau von Abscheideanlagen unter Nutzung geplanter Transport- und Speicherinfrastrukturen an mehreren Standorten. Ziel ist es, künftig relevante Mengen an CO₂ aus Abgasströmen technisch abzuscheiden, zu speichern oder industriell zu nutzen.

„Für die Umsetzung sind, neben dem schnellen Aufbau der Transport- und Speicherinfrastruktur, nun klare Regelungen erforderlich, die es uns ermöglichen, konkrete Geschäftsmodelle umzusetzen. Dazu zählen beispielsweise verlässliche Rückvergütungssysteme, für den fossilen als auch den biogenen CO2-Anteil“, so Poppe weiter. „Das ist entscheidend, um die nächsten Planungsschritte konkret vorzubereiten.“

Quelle: EEW
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