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bvse: Kritik an den Änderungen zur Altfahrzeugverordnung

Der bvse bewertet die jüngsten Vorschläge des Europäischen Parlaments zur Überarbeitung der Altfahrzeugverordnung (End-of-Life Vehicles Directive – ELV) kritisch. Nach Auffassung des Verbandes drohen die vom Parlament eingebrachten Änderungen, die ursprünglichen Ziele der Kommission – eine Stärkung der Kreislaufwirtschaft im Automobilsektor – erheblich zu unterlaufen.
Foto: Christine Schmidt; pixelio.de
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„Statt die Kreislaufwirtschaft wirklich voranzubringen, besteht die Gefahr, dass wichtige Ziele aufgeweicht werden“, warnt bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. „Die Recyclingquoten werden abgesenkt, Definitionen erweitert und zentrale Kontrollmechanismen verwässert. Damit werden die Anreize, Post-Consumer-Kunststoffe aus Altfahrzeugen tatsächlich wieder in den Kreislauf zurückzuführen, deutlich geschwächt.“

Besonders kritisch sieht der bvse die Absenkung der Rezyklateinsatzquoten für Kunststoffe sowie die Möglichkeit, diese zur Hälfte mit Produktionsabfällen zu erfüllen. Produktionsabfälle seien technisch leichter zu recyceln und am Markt problemlos verfügbar, während Post-Consumer-Kunststoffe aus Altfahrzeugen nach wie vor schwer absetzbar seien. „Wenn Hersteller die Quoten mit Produktionsabfällen erfüllen können, entfällt der Druck, Fahrzeuge recyclinggerecht zu konstruieren und Post-Consumer-Materialien zurückzuführen“, betont der Verband. „Damit wird das eigentliche Ziel der ELV-Richtlinie verfehlt.“

Um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, fordert der bvse nachdrücklich die Aufnahme einer Spiegelklausel: Rezyklate aus Drittstaaten dürften nur dann auf die Quote angerechnet werden, wenn sie denselben Anforderungen und Nachweispflichten unterliegen wie innerhalb der EU. „Freiwillige Selbsterklärungen oder unverbindliche Zusagen sind völlig unzureichend“, stellt der Verband klar. „Nur durch unabhängige Prüfungen und festgelegte Auditierungen nach europäischem Standard kann Betrug und Marktverzerrung vorgebeugt werden.“

Auch bei der erweiterten Herstellerverantwortung sieht der bvse gravierende Mängel. Die Autoverwerter sollten nicht in Verträge mit den Autoherstellern gezwungen werden. Sie sollten auch ohne Verträge einen finanziellen Ausgleich für die gesetzlich vorgeschriebene Demontage von Fahrzeugteilen erhalten, dies gilt insbesondere für Komponenten, für die es keinen Markt gibt. Nach wie vor bestehe die Gefahr, dass die Kosten für nicht verwertbare Fahrzeugteile vollständig auf die Autoverwerter abgewälzt werden. „Statt die Autoverwerter finanziell zu entlasten und die Hersteller in die Pflicht zu nehmen, wird ihre Marktstellung weiter geschwächt“, kritisiert der Verband. Mittelständische Autoverwerter könnten so in ihrer Existenz bedroht werden.

Eine „angemessene Vertretung“ der Verwerter in den Strukturen der Herstellerorganisationen, wie sie das Parlament vorsieht, bezeichnet der bvse als völlig unzureichend. Ohne paritätische Mitbestimmung der Recyclingwirtschaft sei eine echte Beteiligung der Verwerter nicht gewährleistet.

Ein weiteres Kernanliegen des bvse ist die Nachverfolgbarkeit von Altfahrzeugen. Die geplante Beschränkung der Kontrolle auf Exportvorgänge hält der Verband für untauglich. „Damit bleibt weiterhin offen, was mit im Inland abgemeldeten Fahrzeugen geschieht“, so der bvse. „Dies öffnet illegalen Strukturen Tür und Tor.“

Nur durch strengere Vorgaben bei der Abmeldung, die Nutzung des digitalen Verwertungsnachweises sowie klare Pflichten für Halter bei vorübergehender Stilllegung könne eine wirksame Kontrolle sichergestellt werden. Andernfalls würden legale und zertifizierte Autoverwerter weiterhin durch illegale Anbieter verdrängt, die sich nicht an gesetzliche Vorgaben halten.

Der bvse kommt zu dem Schluss, dass die Vorschläge des Europäischen Parlaments insgesamt nicht geeignet sind, die Kreislaufwirtschaft im Automobilsektor nachhaltig zu fördern. Stattdessen drohen Wettbewerbsverzerrungen, eine Schwächung der Autoverwerter und eine Verwässerung der ursprünglichen Ziele.

„Wir appellieren eindringlich an den Gesetzgeber, die ambitionierten Vorgaben der Kommission nicht aufzuweichen“, so bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. „Nur wenn die Hersteller konsequent verpflichtet werden, Post-Consumer-Rezyklate in neuen Fahrzeugen einzusetzen und die Marktbedingungen fair ausgestaltet sind, kann die Altfahrzeugverordnung ihren Beitrag zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft leisten.“

Quelle: bvse
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