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Neue Vorschriften für Design, Wiederverwendung und Recycling im Automobilsektor

In der vergangenen Woche nahm das EP Vorschläge zur Kreislaufwirtschaft an, die den Lebenszyklus eines Fahrzeugs vom Entwurf bis zur endgültigen Behandlung am Ende seiner Lebensdauer abdecken.
Foto: Kurt Michel; pixelio.de
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Der Text, angenommen mit 431 Ja-, 145 Nein-Stimmen und 76 Enthaltungen, zielt darauf ab, den Übergang des Automobilsektors zur Kreislaufwirtschaft zu fördern, indem die mit der Herstellung und der Behandlung von Altfahrzeugen verbundenen Umweltauswirkungen verringert und die Nachhaltigkeit der Automobilrecyclingindustrie in Europa gestärkt werden.

Ausnahme gelten für Spezialfahrzeuge, Fahrzeuge, die für die Streitkräfte, den Zivilschutz, die Feuerwehr und Rettungsdienste konzipiert und gebaut wurden, sowie Fahrzeuge von historischem und besonderem kulturellem Interesse.

Neue Fahrzeuge sollten so konstruiert sein, dass möglichst viele Teile und Komponenten leicht ausgebaut werden können, um sie, soweit technisch möglich, zu ersetzen, wiederzuverwenden, zu recyceln, wiederaufzuarbeiten oder zu überholen.

Die Abgeordneten wollen, dass der in jedem neuen Fahrzeugtyp verwendete Kunststoff innerhalb von sechs Jahren nach Inkrafttreten der Vorschriften mindestens 20 % recycelten Kunststoff enthält. Sie möchten außerdem, dass die Hersteller innerhalb von zehn Jahren nach Inkrafttreten der Vorschriften ein Ziel von mindestens 25 % erreichen, sofern ausreichend recycelter Kunststoff zu angemessenen Preisen verfügbar ist. Darüber hinaus möchten sie, dass die Kommission nach einer Machbarkeitsstudie Ziele für recycelten Stahl und Aluminium sowie deren Legierungen festlegt.

Drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften würden die Hersteller eine erweiterte Herstellerverantwortung haben, d. h. sie müssten die Kosten für die Sammlung und Behandlung von Fahrzeugen, die das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben, übernehmen. Die Abgeordneten wollen eine bessere Unterscheidung zwischen Gebrauchtfahrzeugen und Altfahrzeugen, mit einem Ausfuhrverbot für Fahrzeuge, die als Altfahrzeuge gelten.

Da der Rat seinen Standpunkt bereits Anfang des Sommers angenommen hat, werden die interinstitutionellen Verhandlungen voraussichtlich unverzüglich beginnen.

Quelle: Europäisches Parlament
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