Pilotprojekt zur Rücknahme von Elektrokleingeräten mit Lithiumbatterie

Die deutliche Zunahme von batteriebetriebenen Elektroklein- und -kleinstgeräten (EAKG) stellt im Rahmen des Elektroaltgerätegesetzes (ElektroG) die geordnete Altgeräterücknahme vor große Herausforderungen.
Foto: E. Zillner

Produkte, wie Einweg-E-Zigaretten, kleine LED-Leuchtgeräte und elektronische Grußpostkarten, enthalten häufig Lithium-Batterien (LiB), die im Falle einer Falschentsorgung fatale Brandereignisse bedingen können. Da diese Geräte von vielen Verbrauchern nicht als getrennt zu entsorgende Elektroaltgeräte betrachtet werden, landen viele derartige Produkte in den Sammelsystemen für Hausmüll oder auch für Verpackungen.

Befördert wird dieses auch dadurch, dass die gesetzlich vorgesehene Rückgabe bei kommunalen Sammelstellen oder im Handel für den Verbraucher nicht sachgerecht erscheint. Ein weiteres erhebliches Risiko entsteht ebenfalls durch die nicht erfolgte oder nicht sachgemäße Entfernung von Lithiumbatterien bei den sogenannten Erstbehandlungsanlagen für Elektroaltgeräte. Nicht entfernte oder beschädigte Lithium-Batterien können in der nachfolgenden Entsorgungskette ebenfalls schwere Brandereignisse auslösen.

„Viele der batteriebetriebenen Elektroklein- und -kleinstgeräte landen zudem in unseren Sammelbehältern für Altbatterien“, sagt Dr.-Ing. Julia Hobohm, Geschäftsführerin der Gemeinsames Rücknahmesystem Servicegesellschaft mbH. „Unsere Sammelsysteme sind zwar für diese Lithium-Light-Appliances bestens geeignet, allerdings müssen die erhöhten Behandlungskosten von der Batteriewirtschaft getragen werden – für die sie aber nicht verantwortlich ist.“

Um die getrennte Erfassung von EAKG und die sichere Entsorgung der enthaltenen LiB zu verbessern, testet die GRS Service GmbH in ausgewählten Regionen die Einführung eines zusätzlichen LiLA (Lithium-Light-Appliances)-Sammelsystems. Mit speziellen lila-farbigen Sammelbehältern, die bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und im Handel aufgestellt werden, sollen Verbraucher auf die Notwendigkeit der richtigen Entsorgung von Elektroklein- und -kleinstgeräten und die Risiken von Lithium-Batterien gesondert hingewiesen werden. Die erfassten Elektroklein- und –kleinstgeräte werden in besonders qualifizierten Erstbehandlungsanlagen behandelt und die separierten Lithium-Batterien werden auf Grundlage der EU-Batterieverordnung und des deutschen Batteriegesetzes der ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt. Ebenso werden die entfrachteten EAG einer dem ElektroG entsprechenden weiterführenden Verwertung unterzogen.

„Dieses Pilotprojekt ist zunächst für zwei Jahre geplant“, erläutert Hobohm. „Wir sind davon überzeugt, dass das Projekt schnell verwertbare Ergebnisse liefern wird, die in die dringend notwendigen Anpassungen des ElektroG einfließen können.“ Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet vom Kompetenzzentrum der Stiftung GRS Batterien.

Kommentar schreiben

Please enter your comment!
Please enter your name here

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.