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Verbände lehnen Behandlungsverordnung für Altfahrzeug-Demontage ab

In einem Schreiben an das Umwelt- und Wirtschaftsministerium sowie an die Europäische Kommission haben sich BDSV, bvse, VDA, VDM und VDIK gegen eine Behandlungsverordnung gegen die Altfahrzeug-Demontage ausgesprochen.
Foto: Christine Schmidt; pixelio.de
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Abgelehnt wird explizit ein händischer Ausbau von Kabelsträngen sowie Aluminium-Guss- und Aluminium-Knetlegierungen aus, da dies nicht dem Stand der Recyclingtechnik entspreche. „Durch restriktive Vorgaben zur manuellen Separation von Materialien, und damit ohne eine Möglichkeit für Alternativen zur händischen Demontage, fallen wir im internationalen Standard technologisch deutlich zurück und bleiben hinter unseren Möglichkeiten bei der Rohstoffsicherung“, heißt es in dem Schreiben.

Vor allem die Aluminium-Guss- und Aluminium-Knetlegierungen würden im Schredderprozess aufgetrennt und das Aluminium zu 100 Prozent separiert. Mithilfe der LIBS-Technik könne zudem nach einzelne Guss- und Knetlegierungen getrennt werden. „Dabei werden Mengen und Qualitäten möglich, die mit einem händischen Ausbau vor dem Schreddern nie erreicht werden können, denn die Materialvielfalt in modernen Fahrzeugen macht bestimmte manuelle Demontageschritte völlig unwirtschaftlich und zum Teil auch technisch unmöglich“, heißt es weiter. Die Forderung nach einer händischen Demontage würde dazu führen, dass die Gebrauchtfahrzeuge in Drittländer verbracht würden.

Eine weiterführende manuelle Zerlegung würde den Prozess verteuern, ohne einen umweltrelevanten Mehrwert zu schaffen. Für die Recycler seien viel mehr Rahmenbedingungen relevant, in denen sich die Kreislaufwirtschaft und die Recyclingindustrie zum Nutzen der Umwelt entfalten kann.

„Eine Grundbedingung dafür ist eine zertifizierte Aufbereitungskette, die mit einem gesicherten digitalen Verwertungsnachweis beginnt und nach der Aufbereitung der Schredderrückstände und der Wiedereinführung in den Kreislauf endet.“

Quelle: BDSV, bvse, VDA, VDM, VDIK

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