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BDE warnt vor Folgen „übertriebener Regelungswut“ bei Industrieemissionsrichtlinie

Vor dem Hintergrund der anstehenden Änderung der Industrieemissionsrichtlinie hat der BDE vor einer „übertriebenen Regelungswut“ gewarnt. Der Verband fordert daher den Verzicht auf die Ausdehnung dieser Richtlinie auf das Deponiewesen.
Foto: RECYCLING magazin
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„Die Novellierung der Industrieemissionsrichtlinie schießt übers Ziel hinaus, denn sie soll auch zentrale Bestimmungen der Deponierichtlinie betreffen. Ich kann vor dieser übertriebenen Regelungswut nur warnen, denn sie führt unweigerlich zu erheblichen Rechtsunklarheiten und Regelungsunsicherheiten, sagte BDE-Präsident Peter Kurth am Mittwoch in Berlin.

Demnach soll die Neufassung der Industrieemissionsrichtlinie auch den Deponiebereich betreffen und u.a. die Streichung des Artikels 1 Absatz. 2 der Deponierichtlinie beinhalten, in dem die technischen Anforderungen an Deponien festgelegt sind. Die neuen Pläne sehen stattdessen vor, die technischen Anforderungen an Deponien künftig in der Industrieemissionsrichtlinie zu erfassen.

Kurth: „Die Revision der Industrieemissionsrichtlinie verfolgt im Grundsatz das richtige und auch allgemein angestrebte Ziel, nämlich die Richtlinie den Anforderungen des European Green Deals anzupassen und damit zum Umwelt- und Klimaschutz beizutragen. Die beabsichtigte Aufnahme der Deponieregelungen in die Novelle der Industrieemissionsrichtlinie erschwert das Erreichen dieses Ziels. Es ist sinnlos, eine bestehende Spezialregelung ohne sachlichen Grund aus einem abgeschlossenen System zu entfernen. Zudem steht die Deponierichtlinie im kommenden Jahr zur Neufassung an. Dabei haben sowohl Kommission und Parlament angekündigt, das Verbot der Deponierung unbehandelter Siedlungsabfälle voranzutreiben. Somit ist es auch vor diesem Hintergrund sinnwidrig, aktuell einen zentralen Punkt in einer Richtlinie neu zu fassen, die im nächsten Jahr ohnehin vollständig revidiert werden wird. Auch ist es kontraproduktiv, neue Bestimmungen für technische Anforderungen zur Deponierung unbehandelter Siedlungsabfälle zu schaffen, stattdessen muss die Deponierung unbehandelter Siedlungsabfälle innerhalb der Europäischen Union ab 2030 vollständig verboten werden und die konsequente Umsetzung dieses Verbots muss in den Mitgliedstaaten überprüft werden. Alternative Möglichkeiten der Behandlung von Siedlungsabfällen sind jetzt schon in Teilen verfügbar und werden in naher Zukunft in voller Kapazität zur Verfügung stehen.“

Quelle: BDE

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