BDE: Zügige Regelungen zum Abfallende mineralischer Abfälle nötig

Der BDE hat die Ankündigung von Regelungen zur Frage des Abfallendes bei bestimmten mineralischen Abfällen parallel zur Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) begrüßt.
Erich Westendarp, pixelio.de

„Es ist wichtig, dass die Politik hier zügig Klarheit schafft. Das ist eine der wichtigsten Forderungen der Unternehmen, um die Kreislaufwirtschaft in der Mineralik zu verbessern,“ erklärte BDE-Präsident Peter Kurth am Dienstag am Rande eines Parlamentarischen Abends in Berlin.

Bei dieser Veranstaltung hatte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Dr. Bettina Hoffmann, in ihrem Beitrag u.a. eine zügige Befassung zur Frage des Abfallendes für bestimmte mineralischer Abfälle im Rahmen eines gesonderten Verordnungsverfahrens erwähnt. Nach den Worten der Grünen-Politikerin seien die Arbeiten an einem entsprechenden Entwurf bereits im Gange.

Der Parlamentarische Abend unter dem Titel „Der Stoffstrom Mineralik als Kernstück einer erfolgreichen Circular Economy“ befasste sich mit praktischen Überlegungen zum Schließen des Stoffstromkreislaufs bei dem mit 220 Millionen Tonnen größten Abfallstrom.

In seinem Impulsstatement ging Michael Stoll auf einige wichtige Anreize auf Abnehmerseite für ein erfolgreiches Baustoffrecycling ein. So forderte der Geschäftsführer der REMEX GmbH und Vorsitzende der Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe e.V. neben zügigen Klarstellungen in der Frage des Abfallendes auch mehr Engagement der öffentlichen Hand bei der nachhaltigen Beschaffung. Hier könne das volle Potential nur durch ein Nachschärfen der entsprechenden gesetzlichen Regelungen (§45 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes) ausgeschöpft werden. Zugleich machte sich Stoll für eine Mindesteinsatzquote von Recycling-Baustoffen in neuen Produkten stark und zog dabei auch eine Selbstverpflichtung der Bauproduktenhersteller in Erwägung. Alternativ sei aber auch ein Anreiz in Form der Halbierung des Mehrwertsteuersatzes für Bauprodukte mit „minimum recycled content“ denkbar.

Lys Birgit Zorn (Buhck Umweltberatung GmbH) hob in ihrem Vortrag die zentrale Bedeutung selektiven Rückbaus hervor. So könne die Erfassung und Rückgewinnung von Rohstoffen aus Gebäuden und Infrastruktur mit konkreten rechtlichen Vorgaben für Baustoffkreisläufe u.a. in der Mantel- und der Gewerbeabfallverordnung in Deutschland praxistauglicher werden. Auch Frau Zorn sah die öffentliche Hand in der Pflicht. Sie müsse bei öffentlichen Bauprojekten bereits vor dem Abbruch zu einer Vorprüfung, bzw. Schadstofferkundung und eventueller Sanierung sowie einer bestmöglichen Aufbereitung des Abbruchmaterials verpflichtet werden. Zudem solle die Erteilung einer Abbruchgenehmigung künftig regelmäßig von der Vorlage eines geordneten Rückbaukonzept abhängen.

Einig waren sich beide Praxisvertreter in der Bewertung der heute weit verbreiteten Verbundbaustoffe. So müsse die Politik Vorgaben schaffen, dass sich diese Materialien künftig auch für ein qualifiziertes Recycling eignen. Oft sei dies mit der derzeitigen Technik nahezu ausgeschlossen, da sich verklebte Komponenten nur mit erheblichem Aufwand trennen ließen. Sollte es hier keine Lösung geben, werde man sehenden Auges in ein großes zukünftiges Recyclingproblem für den Bereich der Mineralik laufen.

BDE-Präsident Peter Kurth fordert die öffentliche Hand auf, nicht den Abschluss von Gesetzgebungsverfahren abzuwarten, bevor Reformen wirksam werden können. Bei Abbruchvorhaben in öffentlicher Verantwortung könnten z.B. ab sofort geregelte Rückbaukonzepte zur Regel gemacht werden, dazu brauche man kein Gesetz. Die öffentliche Hand sei der mit Abstand größte Marktteilnehmer und habe hier eine Vorbildverantwortung. Darauf deutlich hinzuweisen, sei ein wichtiges Ergebnis des Parlamentarischen Abends.

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