ZSVR: Pfandlösung für dickwandige Gasdruckflaschen und – kartuschen

Der Beirat "Erfassung, Sortierung, Verwertung" bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister empfiehlt eine Pfandlösung für dickwandige Gasdruckflaschen und –kartuschen.
Foto Wolken: Rainer Sturm; pixelio.de

Eines der wichtigen Anliegen des Beirates „Erfassung, Sortierung Verwertung“ ist weiterhin die Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sammelqualität. In diesem Zusammenhang hat der Beirat sich in seinen letzten beiden Sitzungen auch mit der Sammlung und Entsorgung von Einweg-Gasdruckflaschen verschiedenster Art befasst:

Gasdruckflaschen bzw. -kartuschen gelten als Verpackungen (vgl. Nummer 2 Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen, Verpackungsgesetz – VerpackG). Diese Verpackungen fallen regelmäßig beim privaten Endverbraucher an. Der vorgezeichnete Weg der Entsorgung ist daher die Entsorgung in der gelben Tonne/ im gelben Sack. Dies setzt allerdings voraus, dass die Verpackungen restentleert sind. Die erforderliche Restentleerung kann der private Endverbraucher regelmäßig nicht sicherstellen. Auch sind die Verpackungen nicht nur wegen ihres Gewichtes jedenfalls für die Entsorgung im gelben Sack ungeeignet, sondern auch, weil restentleerte Gasdruckflaschen und -kartuschen ein möglicherweise gefährliches Druckgefäß darstellen; dies gilt auch bei Entsorgung im Restabfall. Daher geben private Endverbraucher die Verpackungen aus Unsicherheit über die richtige Entsorgung regelmäßig auch in Wertstoffhöfen ab. Soweit sie diese entgegennehmen – es handelt sich hierbei um Verpackungen, für die ein grundsätzlich anderer Entsorgungsweg vorgesehen ist – stehen sie ebenfalls vor dem Problem, dass die Verpackungen möglicherweise nicht druckgasfrei sind. Am Ende ihres Weges werden dickwandige Gasdruckflaschen und -kartuschen von den stahlverarbeitenden Fabriken unter dem Gesichtspunkt der Explosionsgefahr nur dann akzeptiert, wenn sie aufgeschnitten und daher die Restentleerung vor Anlieferung sichergestellt ist. Die Vorbereitung für das Recycling dieser Verpackungen ist daher außerordentlich aufwändig. Durch ein Pflichtpfand könnte dagegen sowohl die vorzugswürdige Wiederverwendung der Verpackungen sichergestellt werden. Außerdem ließen sich Risiken beim Recycling infolge nicht restentleerter Gasdruckflaschen und -kartuschen vermeiden.

Der Beirat hat daraufhin einstimmig die folgende Empfehlung beschlossen: Empfehlung des Beirates Erfassung, Sortierung und Verwertung Pfandlösung für dickwandige Gasdruckflaschen und -kartuschen (11/ 2021)

Zur Vermeidung von Störungen von Sammlung und Recycling empfiehlt der Beirat Erfassung, Sortierung und Verwertung Pfandlösungen für dickwandige Einweg-Gasdruckflaschen und -kartuschen mit Gasen aller Art (Helium, Butan, Propan) im Bereich ab 200 ml. Die Festschreibung eines Pflichtpfandes im VerpackG sollte geprüft werden; ein Mehrwegpfand für CO2-Kartuschen ist auf freiwilliger Basis bereits etabliert.

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