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BDE begrüßt Änderungen im Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Der BDE hat den Beschluss des Bundestages zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz als gutes Signal für mehr Recycling begrüßt.
Frank Radel, pixelio.de
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„Uns ist jede Maßnahme willkommen, die quantitativ für mehr und qualitativ für bessere Sammlung sorgt und eine Verbesserung der Sammlungsinfrastruktur zum Ziel hat“, erklärte BDE-Präsident Peter Kurth am Freitag in Berlin.

Am Donnerstag hatte das Parlament Änderungen im Elektro- und Elektronikgerätegesetz verabschiedet. Damit können Kunden spätestens ab 1. Juli 2022 alte Elektrogeräte nun auch in Supermärkten zurückgeben. Die Rücknahmepflicht bei kleinen Altgeräten besteht unabhängig vom Neukauf. Bei größeren Gegenständen greift die Pflicht beim Neukauf eines Gerätes.

Kurth: „Der Beschluss ist ein wichtiges Votum für bessere Sammlung und mehr Recycling. Das vorliegende Gesetz ist ein Kompromiss, denn wir hätten uns weitergehende Regelungen vorstellen können. Dennoch hat der Gesetzgeber mit den Änderungen im Paragraphenwerk wichtige Voraussetzungen geschaffen, um die Sammlung von Elektroaltgeräten quantitativ zu erhöhen und qualitativ zu verbessern. Insofern ist dieser Beschluss eine Chance für mehr Kreislaufwirtschaft auch bei Elektroaltgeräten. Das neue Gesetz unterstreicht den wichtigen Grundsatz, dass am Anfang jeden Recyclings eine gute Sammlung stehen muss. Bei Elektro- und Elektronikaltgeräten wird dies künftig besser gelingen.“

Die Gesetzesänderung soll nach der Befassung im Bundesrat am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Für den Handel ist eine Übergangsfrist von sechs Monaten vorgesehen.

Quelle: BDE

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