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Recyclingverbände fordern reibungslose Umsetzung der Verschrottung schwerer Nutzfahrzeuge

Bei der Umsetzung der Förderrichtlinie ENF 2021 habe es Irritationen hinsichtlich des zu nutzenden Nachweises für die ordnungsgemäße und umweltgerechte Verschrottung der Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3 gegegeben.
Bild: SmartRecycling_pixabay
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In einem gemeinsamen Schreiben an das Bundesverkehrsministerium haben die Recyclingverbände BDSV, bvse und die FAR Fachgruppe Autorückmontage den unbürokratischen Vorschlag unterbreitet, als Nachweis für die ordnungsmäße Verschrottung der Nutzfahrzeuge das Formblatt für den Verwertungsnachweis gemäß AltfzgV analog zu nutzen und zusätzlich mit dem Vermerk: „Unbrauchbar gemacht gemäß Förderrichtlinie ENF 2021“ zu versehen. Ferner betonten die Recyclingverbände, dass nur die Betriebe, die über eine abfallrechtliche Genehmigung zur Annahme, Demontage und/oder Verschrottung trockengelegter Fahrzeuge der Klassen N2 und N3 verfügen, berechtigt sind, die ordnungsgemäße Verschrottung gemäß der Förderrichtlinie vorzunehmen und zu dokumentieren.

In einer ersten Reaktion hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Richtigkeit dieser Auslegung bestätigt und zugesagt, dass dieses zeitnah auf den Projektseiten des Bundesamtes für Güterverkehr konkretisiert werden wird.

Das neue Förderprogramm des Bundesverkehrsministeriums ist seit dem 08.01.2021 in Kraft und sieht unter anderem die Verschrottung alter, konventioneller dieselbetriebener Nutzfahrzeuge der Abgasstufen Euro 0 – Euro V/EEV und die Bezuschussung des Erwerbs von Lkw der Abgasstufe Euro VI mit bis zu 15.000 Euro vor. Es erfasst auch den Erwerb elektro- oder wasserstoffbetriebener Nutzfahrzeuge. Die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling und Entsorgungsunternehmen e.°V. (BDSV) und der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse) sprechen sich für eine reibungslose Umsetzung der Verschrottung schwerer Nutzfahrzeuge im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte (ENF 2021) aus.

BDSV, bvse und FAR fordern eine schnelle, unkomplizierte und praktische Lösung. Zusätzliche Formblätter erhöhen lediglich den bürokratischen Aufwand ohne Nutzen für Mensch und Umwelt.

Quelle: BDSV, bvse

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