Position zur künftigen Anerkennung von Güteüberwachungsgemeinschaften

Der Bundesüberwachungsverband Bauprodukte begrüßt, dass die Ersatzbaustoff-Verordnung den Bundesrat im November 2020 erfolgreich passiert hat und wünscht dem weiteren Verfahren einen ebenso erfolgreichen Verlauf.
Foto: Sabine Hatzfeld

Die bereits einsetzende Konkretisierungsphase für das neue Regelwerk begleiten wir aktiv mit unseren Mitgliedern, die allesamt anerkannte und akkreditierte Baustoffüberwachungs- und Zertifizierungsverbände sind.

Die EBV erwähnt ausdrücklich „anerkannte Güteüberwachungsgemeinschaften“, lässt jedoch Kriterien und die Anerkennung durchführende(n) Stellen offen. Diese Regelungslücke muss zeitnah geschlossen werden.

Vor dem Hintergrund der Jahrzehnte lang bewährten Legitimierungspraxis von Güteüberwa- chungsgemeinschaften für verschiedenste Anwendungsfelder von mineralischen Primär- und Recycling-Baustoffen ist es unabdingbar, dass bewährte Verfahren und Kriterien weiterhin von etablierten Stellen angewendet werden, um den Übergang einer funktionierenden Fremdüberwachung so reibungslos wie möglich von den bisherigen Länder-Regelwerken auf die EBV zu gestalten.

Kriterien für die Anerkennung von Güteüberwachungsgemeinschaften im Sinne der Ersatzbaustoffverordnung sollten daher sein:

  • eine bestehende Anerkennung nach TL G SoB-StB/RAP Stra oder Akkreditierung als Konformitätsbewertungsstelle nach DIN EN ISO 17065 für hEN 13242 etc.,
  • dokumentierter Nachweis mehrjähriger Tätigkeit und Erfahrung als Gütegemeinschaft in der Fremdüberwachung und Zertifizierung (oder im Falle neuer Stellen dokumentierter Nachweis entsprechend für das Personal),
  • im Falle von eigenem Überwachungspersonal der dokumentierte Nachweis über dessen Fachkunde nach LAGA PN 98 und praktische Erfahrung mit DIN EN 932-1,
  • im Falle von unterbeauftragtem Überwachungspersonal der dokumentierte Nachweis über den ausschließlichen Einsatz von fachkundigen Personen nach LAGA PN 98 mit praktischer Erfahrung mit DIN EN 932-1,
  • die Einschaltung akkreditierter Untersuchungsstellen,
  • eine angemessene Haftpflichtversicherung für die Audit- und Zertifizierungstätigkeiten.

Die Durchführung der Anerkennung sollte bei den bisher auf Länderebene zuständigen/ausführenden Stellen verbleiben, also i.d.R. Straßenbau- und/oder Umweltbehörden der Länder, da Bautechnik- und Umwelteigenschaften weiter gemeinsam überwacht und zertifiziert werden sollten. Die bestehende gemeinsame Erfahrung der bislang anerkennenden Behörden und der Güteüberwachungsgemeinschaften ist unbedingt weiter zu nutzen.

Die Kontinuität bekannter und bewährter Anerkennungsgrundsätze ist u. E. unabdingbar, um das Engagement für und die Akzeptanz von erfolgreich und verlässlich güteüberwachten Ersatzbaustoffen auszubauen.

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